Katze soll die Wiedergeburt der Mutter eines Häftlings sein und somit den Sohn besuchen dürfen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
10. November 2009

Ein Häftling, der wegen Bankraub im Jahr 2007 zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde, möchte Besuch von seiner Katze haben.

Diese soll nämlich - er selber ist gläubiger Buddhist - eine Reinkarnation seiner Mutter sein, da kurz nach dem Tod der Mutter diese Katze zu ihm kam. Aber dies ist eigentlich der vorläufige Höhepunkt der Forderungen, die der Häftling an die Gefängnisleitung gestellt hat, denn schon laufend gibt es von Seiten des Häftlings Eingaben, so zum täglichen Ablauf im Gefängnis, oder auch das Essen wird beanstandet.

Das Amtsgericht hat aber den Antrag für eine Besuchserlaubnis der Mutter, in Gestalt einer Katze, abgelehnt, weil der Kläger nicht beweisen kann, dass es sich um die tatsächliche Wiedergeburt seiner Mutter handelt.