Keimsanierung wird von der Krankenversicherung übernommen

Von Max Staender
28. November 2012

Nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss müssen ambulante MRSA-Sanierungen bei bestimmten Fällen in Zukunft von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden. Die Risikofaktoren für von MRSA besiedelten Patienten sind unter anderem Antibiotika, liegende Katheter, Dialyse, Gangrän, Hautulcus sowie tiefe Weichteilinfektionen und chronische Wunden.

Das im Jahr 2011 verabschiedete Infektionsschutzgesetz des Gemeinsamen Bundesausschuss regelt, dass die ärztlichen Leistungen für die Diagnostik dieser Patienten von den Kassen getragen werden müssen.