Kein Flug mit Gipsbein
Fluggesellschaften dürfen Passagiere vom Mitfliegen ausschließen, wenn diese mit frisch eingegipsten Bein einsteigen, berichtet das Gesundheitsmagazin Apotheken Umschau unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichtes Bad Homburg.
Im verhandelten Fall hatte das Flugpersonal bei einer Passagierin eine zu große Thrombosegefahr gesehen.