Kein Geld bei einem eigenmächtigen Klinikbesuch
Privatpatienten erhalten bei einem eigenmächtigen Besuch in einer gemischten Klinik ohne vorherige Anfrage bei der privaten Krankenversicherung kein Geld. Ein Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz (OLG) verweist darauf, dass der Kläger, in dem Fall die private Krankenversicherung, ein Recht darauf habe vor einer möglichen stationären Behandlung in einer gemischten Klinik (Krankenhaus und Sanatorium) gefragt zu werden und dieses Vorhaben des Patienten zu genehmigen.
Ein derartiges Vorgehen verhindere strittige Abgrenzungsfragen möglicher Behandlungen. Einzige Ausnahme: Wenn der Patient durch einen Notfall in eine gemischte Klinik geht oder gehen muss.