Kein generelles Rauchverbot in der eigenen Wohnung
Mittlerweile ist in allen Restaurants das Rauchen verboten und dies gilt auch für alle öffentlichen Gebäude sowie in fast allen Büros. Aber wie der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland mitteilt, können Vermieter ihren Mietern das Rauchen in der eigenen Wohnung nicht verbieten, solange nicht die Nachbarn dadurch gestört werden.
Wer als Vermieter das Rauchen in der Wohnung untersagen will, der muss dies mit seinem Mieter ausdrücklich im Mietvertrag schriftlich niederlegen. Aber auch, wenn der Vermieter das Rauchen nicht ausdrücklich untersagt hat, so muss ein Mieter Rücksicht auf seine Nachbarn nehmen und wenn beispielsweise der Zigarettenqualm bis in den Hausflur zieht, so stellt dies eine gesundheitliche Belästigung dar.
Auch beim Rauchen auf dem Balkon ist auf die Nachbarn Rücksicht zu nehmen, so dass zu starkes Rauchen eventuell reduziert werden muss. Wenn ein starker Raucher aus der Wohnung auszieht, so kann es der Fall sein, dass reine Schönheitsreparaturen nicht ausreichen um den Rauch aus den Wänden zu bekommen und dann könnten höhere Kosten auf den Mieter zukommen, denn dies fällt dann unter Beschädigungen, die der Mieter zu begleichen hat.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Rauchen-in-der-Wohnung-erlaubt-article6576311.html Abgerufen am 26. Juni 2012