Kein Recht auf eine Erektion
Eine Erektion ist kein Grundrecht, so hat das Bundessozialgericht jüngst festgestellt. Ein Behinderter wollte die entstandenen Kosten für ein Potenzmittel von der Krankenkasse übernommen wissen, die dies jedoch ablehnte. Er klagte - und verlor. Dies ist die erste Äußerung des Bundessozialgerichtes zur UN-Behindertenkonvention.
Der Kläger leide in Folge seiner Multipler Sklerose an Erektionsstörungen. Wer da einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot sehe, das Mai 2009 verabschiedet wurde, der irrt. Potenzmittel sind nämlich vom Leistungskatalog gesetzlichter Krankenkassen ausgeschlossen - das gelte für alle, nicht nur für behinderte Menschen.
Der Gerichtsbeschluss findet sich unter dem Aktenzeichen B 1 KR 10/11 R.