Kein Recht in den Garten zu urinieren
Das Amtsgericht Köln hat nun entschieden, dass Mieter nicht das Recht haben regelmäßig in den Garten zu urinieren. Denn das sei unzumutbar für die restlichen Mieter im Wohnhaus.
Die Gerüche seien bis in den 7. Stock aufgestiegen. Sowohl Mitmieter als auch der Vermieter versuchten den Mann von seiner Angewohnheit abzubringen. Als auch eine Abmahnung nichts fruchtete, zog der Vermieter vor Gericht. Nun muss der Gartenpinkler auf die fristlose Kündigung hin klar kommen und sich eine neue Bleibe suchen.