Mieter müssen Wohnung räumen wenn Sanierung unwirtschaftlich ist

Von Ralph Bauer
9. Februar 2011

Schlechte Nachrichten für Mieter in maroden Altbauten: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass sie ihre Wohnung räumen müssen wenn die Sanierung zu aufwändig und teuer ist.

Konkret überwiege gegenüber dem Bestandsinteresse der im konkreten Fall seit über 50 Jahren in einer Hamburger Siedlung wohnenden Frau das der Eigentümerin an einer "angemessenen wirtschaftlichen Verwertung".

Der schlechte Bauzustand der in den 30er Jahren errichteten Wohnblöcke lasse eine Sanierung nach heutigem Standard durch die SAGA Siedlungs-AG nicht mehr zu. Die Frau war als letzte noch in einem zum Abriss vorgesehenen Haus verblieben, in welchem acht Wohnungen schon leer stehen.

Offen blieb, ob die SAGA der langjährigen Mieterin zum Ausgleich eine andere Wohnung zur Verfügung stellen muss.