Kein Recht zur Mieteinstellung wegen Mäusen

Von Marion Selzer
18. Januar 2012

Die Richter vom Amtsgericht Frankfurt hatten über einen Fall zu entscheiden, bei dem ein Mieter seine Mietzahlung einstellte, weil es in seiner Wohnung zu einer Plage durch Mäuse gekommen war. Daraufhin trudelte bei ihm die Kündigung ein, woraufhin der Mieter vor Gericht zog.

Die Richter sahen die Reaktion des Vermieters für angemessen, da Mieter in einem solchen Fall nicht einfach die Mietzahlung völlig einstellen dürften. Hätte er die Miete dagegen um 20 Prozent gemindert, wäre das in Ordnung gewesen, so die Richter.