Kein Schadensersatz bei fliegenden Kamellen im Karneval

Von Karin Sebelin
8. März 2011

Jetzt ist wieder die närrische Zeit - da werden dann von Narren auf Karnevalswägen oftmals Bonbons, sogenannte Kamellen, als Wurfgeschosse benutzt und auf die Zuschauer in der Menge geworfen. Wer von solch einem "Geschoss" getroffen wird und verletzt wird, hat laut einem kürzlichen Urteil des Amtsgerichtes Aachen keinen Anspruch auf Schadensersatz. Mit der Begründung, dass es an Karneval üblich sei, dass solche "Geschosse" geworfen würden und man mit der Teilnahme an solch einer Faschingsveranstaltung "stillschweigend" ein mögliches "Verletzungsrisiko" akzeptiert habe.

In dem betreffenden Fall wurde eine Frau von einer spitzen Schachtel Pralinen an der Stirn getroffen. Sie wollte deshalb Schmerzensgeld einklagen. Jedoch ohne Erfolg - das Amtsgericht wies die Klage ab.

Also in Zukunft: Vorsicht bei Faschingsumzügen! Aufpassen, dass man womöglich von Kamellen getroffen und verletzt wird!