Kein Unfallschutz für den Weg zum häuslichen Arbeitszimmer

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
1. April 2011

Dies Urteil vom Sozialgericht in Karlsruhe ist besonders für alle Arbeitnehmer interessant, die in einem häusliches Arbeitszimmer beschäftigt sind, wie beispielsweise Telearbeiter. So besteht also für den Weg von der Privatwohnung zur häuslichen Arbeitsstelle kein Unfallschutz, wie auch die Berufsgenossenschaft erklärt.

Doch was war geschehen? Eine Frau wohnte im Obergeschoss eines Hauses und ihr häusliches Büro befand sich im Erdgeschoss. Auf dem Weg dorthin stürzte die Frau auf der Treppe und verletzte sich. Doch die Berufsgenossenschaft wollte diesen Unfall nicht als Wegeunfall anerkennen, so dass es zur Klage kam.

Das Gericht gab der Berufsgenossenschaft recht, weil sich die Frau in der häuslichen Umgebung aufgehalten habe. So ist dementsprechend nur der Weg außerhalb der Wohnung zum Arbeitsplatz versichert, beziehungsweise besteht auch innerhalb des häuslichen Büros ein Unfallschutz.