Kein Versicherungsschutz bei privaten Handy-Telefonaten während der Arbeit

Von Dörte Rösler
27. September 2013

Das Handy ist immer dabei. Auch in der Firma sind wir damit für Familie und Freunde erreichbar. Wer seine Arbeit für ein Privatgespräch unterbricht und mit dem Handy nach draußen geht, ist in dieser Zeit aber nicht unfallversichert.

Hessisches Landessozialgericht sieht das Telefonieren während der Arbeitszeit als persönliche Verrichtung an

Das hessische Landessozialgericht verweigerte einem Lagerarbeiter deshalb Geld von der Berufsgenossenschaft. Der Mann hatte für ein Telefonat mit seiner Frau die lärmige Lagerhalle verlassen. Als er nach rund 20 Minuten wieder hineingehen wollte, stürzte er unglücklich und verletzte sich am Knie. Nach Ansicht der Richter gilt dieser Sturz nicht als Arbeitsunfall. Vielmehr handele es sich um eine persönliche Verrichtung, ähnlich wie das Rauchen, Essen oder ein Einkauf außerhalb des eigentlichen Arbeitsbereiches.

Versicherungsschutz gilt nur bei sehr kurzen Telefonaten

Versicherungsschutz genießen Arbeitnehmer nur, wenn die private Tätigkeit sehr kurz oder nebenher zu erledigen ist. Gegen ein knappes Telefonat mit der Schwiegermutter ist also nichts einzuwenden. Wer dazu seinen Arbeitsplatz verlässt, tut dies aber auf eigenes Risiko.