Keine Anhebung der Abiturnote nur wegen Erkrankung
Weil sie unter Diabetes litt, verlangte eine Schülerin aus Stuttgart eine Anhebung ihrer Abiturnote. Die von ihr erzielte Durchschnittsnote von 1,6 reichte nämlich nicht aus um den von ihr gewünschten Studienplatz zu erhalten. Sie versuchte daher bei der Schulleitung eine Anhebung wegen ihrer Schwerbehinderung zu erreichen.
Die Richter vom Verwaltungsgericht in Stuttgart waren jedoch der Ansicht, dass auch erkrankte Personen ihre Leistung unter Beweis stellen müssen. Zwar können Betroffene Ansprüche auf Hilfsleistungen geltend machen um bestehende Nachteile auszugleichen, andere Bewertungsmaßstäbe aufgrund ihrer Erkrankung könne es aber nicht geben. Alles andere würde gegen den Grundsatz der Chancengleichheit verstoßen, so die Richter.
Gerade in diesem Fall sei kein Zusammenhang zwischen den Leistungen in der Schule und der Erkrankung erkennbar. Die Schülerin muss jetzt genauso wie andere Schüler auf ihren Studienplatz warten.