Keine Ehezulage für homosexuelle Beamte
Ein homosexueller Beamter aus Düsseldorf hatte bei sämtlichen Verwaltungsgerichten versucht, den "Verheiratetenzuschlag" für heterosexuelle Beamte einzuklagen, allerdings ohne Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht hat sich auch dagegen entschieden, dass schwule und lesbische Beamte in eingetragener Lebensgemeinschaft keine Zulage erhalten, wie sie verheiratete Kollegen erhalten.
Als Begründung wurde von den Richtern des Bundesverfassungsgerichts angegeben, dass in einer homosexuellen Partnerschaft keine Kindererziehungskosten entstünden wie bei heterosexuellen Eheleuten und somit also auch kein Anspruch auf Unterhalt entsteht.