Keine Freilassung oder Haftlockerung für pädophilen Mörder: Oberlandesgericht kritisiert Landgericht

Von Ingrid Neufeld
18. September 2013

Das Landgericht Bielefeld entschied zugunsten eines sadistischen und pädophilen Täters und wollte den 63-jährigen nach 25 Jahren Haft freilassen. Dieses Urteil wurde jetzt vom Oberlandesgericht in Hamm verhindert.

Stattdessen kritisierte das Gericht auch, dass das Landgericht Bielefeld für den Gefangenen Haftlockerungen in Kraft setzen lassen wollte. Ein gutachterliches Statement wies den 63-jährigen als hochgradig gefährlichen und sadistischen Pädophilen aus.

Der 63-jährige muss eine lebenslange Gefängnisstrafe verbüßen, weil er 1989 eine Neunjährige umgebracht hatte und sogar schon 1968 eine Jugendstrafe wegen Mordes an einer Sechsjährigen erhalten hatte. Das Oberlandesgericht warf dem Landgericht Kompetenzüberschreitung vor. Jetzt wird der Fall ans Landgericht zurückgegeben. Er muss neu entschieden werden.