Keine Grunderwerbssteuer bei Immobilienkäufen unter Ehegatten und homosexuellen Lebenspartnern

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
13. August 2012

Wenn Ehegatten untereinander Immobilien verkaufen, beziehungsweise kaufen, beispielsweise im Zuge eines vorweggenommenen Erbes oder als Ausgleich bei einer Scheidung, so fällt keine Grunderwerbssteuer mehr an.

Diese Regelung gilt seit Ende 2010 auch für homosexuelle eingetragene Lebenspartnerschaften. Doch jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass dies schon seit der Einführung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft also seit dem 1. August 2001 gilt.

Seit diesem Zeitpunkt sind eingetragene Lebenspartner mit Ehegatten "familien- und erbrechtlich" gleichgestellt. So können betroffen Paare mit einer Rückerstattung rechnen.

Die Grunderwerbssteuer betrug jahrelang 3,5 Prozent des Kaufpreises einer Immobilie und wurde dann auf bis zu fünf Prozent erhöht, aber in den einigen Bundesländern, wie Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Saarland liegt die Steuer bei 4,5 Prozent.