Keine Mietminderung bei fehlender Fernsehantenne
Wird vertraglich abgeklärt, dass Fernsehen in der Mietwohnung möglich ist, dann muss der Vermieter auch für einen entsprechenden Anschluss sorgen. Allerdings haben Mieter hierbei keinerlei Einfluss darauf, ob der Vermieter eine Antenne oder einen Kabelanschluss zur Verfügung stellt.
Eine Verweigerung einer Gemeinschaftsantenne stellt nach Ansicht der Richter vom Bundesgerichtshof keinen Mangel dar, der ein Recht geben würde auf Mietminderung. Mieter haben sogar die Bauarbeiten für die Verlegung eines Kabelanschlusses zu dulden und müssen auch die Kosten für den Einbau tragen.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Kabelanschluss-ist-kein-Mangel-article6907636.html Abgerufen am 8. August 2012