Keine Nachteile beim Wechsel des Krankenversicherungsvertrags
Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil jetzt klargestellt, dass der Versicherte keine Nachteile hat, falls er innerhalb seines Krankenversicherungsvertrags den Tarif wechselt.
Demnach ist die Verbindung mit dem behandlungsbezogenen Selbstbehalt sowie dem jährlichen Selbstbehalt nicht zulässig, sodass der Versicherungsnehmer im Nachhinein nicht schlechter gestellt werden dürfe. Diesen Vorgang kann man mit der Selbstbeteiligung bei der Kaskoversicherung von Fahrzeugen vergleichen, wobei es sich bei dem absoluten Selbstbehalt bei einer privaten Krankenversicherung um einen jährlichen Betrag handelt, die der Versicherte übernehmen muss.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/PKV-darf-nicht-uebervorteilen-article7204606.html Abgerufen am 19. September 2012