Kinder bleiben nach einer Scheidung weiterhin privatversichert

Beiträge für private Krankenversicherung mitunter Teil der Unterhaltsleistungen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
3. Februar 2010

Wenn Kinder Mitglied in einer privaten Krankenversicherung sind, so haben sie auch nach einer Scheidung Anspruch darauf, wie jetzt die Richter am Oberlandesgericht in Koblenz entschieden. Bei dem vorliegenden Fall waren vor der Scheidung alle Familienmitglieder privat versichert. Nach der Trennung war die Mutter aber in einer gesetzlichen Krankenkasse und der Vater bestand darauf, dass auch das Kind bei der Mutter, als Familienmitglied, beitragsfrei versichert wird.

Da das Kind an ADHS erkrankt war und die Behandlung oftmals nur Ärzte durchführen, die Privatpatienten behandeln, wollte der Vater für das Kind eine private Zusatzversicherung abschließen, die Kosten würde er übernehmen. Aber dies lehnte die Mutter ab und so kam der Fall zum Oberlandesgericht, wo sich die Richter dann gegen den Vater entschieden.

In den Unterhaltstabellen gibt es zwar keinen extra Betrag für eine private Krankenversicherung, aber unter bestimmten Voraussetzungen können diese Beiträge doch zu den Unterhaltsleistungen gehören, so wie in diesem Fall, weil das Kind seit der Geburt einer privaten Krankenkasse angehörte.

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