Keine Schönheits-OPs für unter 16-Jährige mehr: Österreich verschärft Gesetze

Von Nicole Freialdenhoven
14. Juni 2012

Der österreichische Ministerrat hat in dieser Woche einer Gesetzesänderung zugestimmt, wonach Schönheitsoperationen an unter 16-Jährigen ab dem 1. Januar 2013 verboten sein werden. Zusätzlich dürfen Ärzte nicht mehr für derartige Operationen werben und auch nur noch einen der beiden offiziell zugelassenen Zusätze "Ästhetische Behandlungen" oder "Ästhetische Medizin" verwenden, wenn sie eine entsprechende Facharztausbildung durchlaufen haben. Allgemeinmediziner haben noch bis Januar 2013 Nachweise zu erbringen, damit sie die Zusätze führen dürfen.

Nicht nur junge Menschen unter 16 Jahren sollen besser geschützt werden: Bei 16- bis 18-jährigen dürfen Schönheitsheitsoperationen nur noch nach einer psychologischen Beratung durchgeführt werden und sofern die Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Auch muss eine Wartefrist von mindestens vier Wochen zwischen Einwilligung und Operation verstreichen.

Werbung für Schönheits-OPs soll ebenfalls stärker reglementiert werden. So werden zum Beispiel die beliebten "Vorher-Nachher"-Bilder ab 2013 verboten sein. Außerdem wurde ein Provisionsverbot erlassen. Bei Verstößen gegen das neue Gesetz sollen hohe Geldstrafen von 15.000 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu 25.000 Euro fällig werden.