Keine Sonderrechte für Mütter im Schichtdienst - Arbeitgeber darf Eltern flexibel einsetzen

Von Dörte Rösler
6. März 2014

Eltern, die im Schichtdienst arbeiten, müssen die zeitlichen Vorgaben des Chefs akzeptieren. Laut einem Urteil des Arbeitsgerichtes Köln kann eine Mutter nicht verlangen, nur in bestimmten Schichten eingesetzt zu werden. Maßgeblich sind allein die Regelungen im Arbeits- und Tarifvertrag.

Mitarbeiter müssen mit flexiblen Arbeitszeiten rechnen

Im verhandelten Fall wollte eine Mitarbeiterin der Flugsicherung am Flughafen Köln/Bonn gerichtlich feststellen lassen, dass ihr Arbeitgeber sie nach der Geburt des Kindes nur zwischen 9.00 und 20.00 Uhr einsetzen darf. Zwischen 2004 und 2009 arbeitete die Frau stets nur in dieser Schicht, ihr ebenfalls bei der Flugsicherung beschäftigter Mann wurde von 0.00 bis 14.00 Uhr eingesetzt.

Gericht gibt Arbeitgeber Recht

Die Richter entschieden anders. Der Arbeitgeber habe das Recht, seine Mitarbeiter flexibel einzusetzen - vor allem in Urlaubszeiten oder bei Personalengpässen müsse die Frau andere Einsatzzeiten akzeptieren. Beide Eltern hätten dies auch schon beim Jobantritt gewusst.

Eine Einschränkung gibt es jedoch: wenn beide Eltern im Betrieb arbeiten, müssen sie so eingeteilt werden, dass eine Betreuung des Kindes möglich ist.