Keine Steuerabsetzung bei Zahlung der Praxisgebühr
Wer zum Arzt geht, muss 10 Euro Praxisgebühr pro Quartal zahlen. Wie der Bundesgerichtshof nun entschieden hat, kann man diese Zahlung nicht von der Steuer absetzen. Es handelt sich dabei nämlich um einen Selbstkostenbeitrag des Versicherten und nicht um eine abzugsfähige Zahlung.
Fraglich bleibt jedoch, ob diese Gebühr als eine außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden kann. Diese Frage ließ das Gericht offen.
Quelle
- http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/51357/Praxisgebuehr-nicht-als-Sonderausgabe-von-Steuer-absetzbar Abgerufen am 23. August 2012