Eine zu hohe Abgeltungssteuer wird bei der Einkommenssteuer zurückerstattet

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
17. September 2012

Generell müssen Kapitalerträge, wie Zinsen versteuert werden. Doch man hat auch einen sogenannten Sparerfreibetrag, der bei Ledigen bei 801 Euro im Jahr liegt, bei Verheirateten bei 1602 Euro. Für die einzelnen Konten muss man dann bei den Instituten einen sogenannten Freistellungsauftrag erteilen, der aber dementsprechend auf die Konten und verschiedenen Instituten auch aufgeteilt werden kann.

Wenn aber die Zinseinkünfte bei den einzelnen Konten zu hoch sind, so werden sie automatisch versteuert. Dies ist die Abgeltungssteuer, die pauschal 25 Prozent beträgt zusätzlich noch der Solidaritätsbeitrag und eventuell die Kirchensteuer.

Wer also mit diesem Vorgehen nicht einverstanden ist, weil er vielleicht auch den Freistellungsantrag nicht abgegeben hat, der kann bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung dies über die Anlage "KAP" (Kapitalerträge) nachholen. Dafür müssen aber dementsprechende Bescheinigung, die von den Finanzinstituten ausgestellt und meistens auch zugeschickt werden, beigefügt werden, denn nur das Sparbuch mit den Zinsen dem zuständigen Finanzamt zu zeigen ist nicht möglich.