Keine Überwachungskameras in Miethäusern

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
20. April 2010

Ein Vermieter darf im Hauseingang seiner Mietwohnungen keine Überwachungskamera installieren, weil dies das Persönlichkeitsrecht der Mieter verletzt, wie jetzt ein Urteil vom Amtsgericht in München ergab. So müssen die Mieter ohne Überwachung zu ihrer Wohnung gelangen, beziehungsweise auch dementsprechend Besucher empfangen können.

Ein Vermieter hatte die Kamera im Hausflur anbringen lassen, weil Unbekannte vor dem Haus Fahrräder gestohlen haben und die Hauswand mit Farbe besprüht hätten. Aber da die Kamera innen angebracht war und nur die Haustür im Visier hatte, wurden alle Mieter beim Betreten des Hauses automatisch erfasst. Damit war eine Mieterin nicht einverstanden und da der Vermieter die Kamera nicht entfernen wollte, kam der Fall vor das Gericht. Den Einwand des Vermieters wegen der Delikte vor dem Haus ließ das Gericht nicht gelten, weil die Kamera nicht den Außenbereich erfassen konnte.