Keine verpflichtenden Alkoholtests in Frankreich: Frist bis März 2013 verlängert

Von Nicole Freialdenhoven
11. Oktober 2012

Die französische Regierung hat die Frist zur Mitführung eines Alkoholtest-Gerätes im eigenen Auto auf März 2013 verlängert. Ursprünglich sollte ab 1. November ein Bußgeld fällig werden, wenn Autofahrer bei einer Kontrolle ohne ein solches Gerät zum Selbsttest im Auto erwischt werden.

Grund für die Fristverlängerung sind nach Angaben des Innenministeriums "Lieferschwierigkeiten" bei den Testgeräten. Autofahrer sollen die Möglichkeit haben, sich zu "guten Bedingungen und zu einem gerechten Preis" einen Test zu beschaffen.

Bereits seit 1. Juli sollen französische Autofahrer erst losfahren dürfen, wenn sie vor der Fahrt den eigenen Alkoholpegel gemessen haben. Sie können dabei wählen zwischen einfachen chemischen Tests, die nur 1-3 Euro teuer sind und teureren elektronischen Tests, die wiederverwendbar sind. Auch Touristen, die mit dem eigenen Auto nach Frankreich fahren, müssen einen solchen Test mit sich führen.

Hintergrund der noch von der Regierung Sarkozy eingeführten Vorschrift ist die Tatsache, dass rund ein Drittel aller Verkehrstoten in Frankreich auf alkoholisiertes Fahren zurückzuführen ist. Allerdings stößt die erhoffte Wirkung größtenteils auf Skepsis: Der neue Innenminister der Regierung Hollande rief bereits zu einer Überprüfung auf.