Keine Witwenrente bei Heirat auf dem Sterbebett
Kurz vor dem Tod ihres Lebensgefährten hatte eine Frau diesen geheiratet und wollte nach dem Tod die Witwenrente beantragen. Doch der Rentenversicherungsträger lehnte die Zahlung ab, weil die Ehe weniger als ein Jahr bestand, so dass es sich um eine sogenannte "Versorgungsehe" handelte. Auch das Landessozialgericht in Baden-Württemberg hat sich auf die Seite des Rentenversicherungsträgers gestellt.
Die Witwe hatte mit ihrem Lebensgefährten, der nicht geschieden war, fast 30 Jahre zusammen gelebt und kurz vor dem Tod hatte sich der Mann schnell noch scheiden lassen und dann die Frau geheiratet. Auch hatte der Mann sein Testament zu Gunsten seiner neuen Frau gemacht.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Trotz-Ehe-keine-Witwenrente-article3262876.html Abgerufen am 9. Mai 2011