Neue Ungerechtigkeiten durch Unisex-Tarife in der Betriebsrente

Von Ingo Krüger
19. März 2013

Seit 2002 haben Arbeitnehmer das Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge, seit Dezember 2012 dürfen Versicherer nur noch Unisex-Verträge verkaufen. Bislang erhielten Frauen für denselben Beitrag jedoch weniger Rente garantiert als Männer, da sie im Schnitt eine längere Lebenserwartung haben. Mit der Ungleichbehandlung sollte mit den neuen Tarifen auch bei der Betriebsrente Schluss sein.

Eine neue Studie zeigt jedoch, dass es zu neuen Ungerechtigkeiten gekommen ist. Während die garantierten Renten für Männer um 6,23 Prozent gesunken sind, sind sie für Frauen aber nur um 3,44 Prozent gestiegen. Erhielt ein männlicher Versicherter etwa vorher etwa 320 Euro und eine Frau 290 Euro, so bekommen beide jetzt 300 Euro heraus.

Problematisch ist, dass die Versicherer die Kalkulation nicht gemäß der tatsächlichen Geschlechterverteilung vornehmen. Sie rechnen auch bei der betrieblichen Rente mit einer Mann-Frau-Verteilung von 33:67, wie auch bei der privaten Rentenversicherung. Allerdings überwiegt bei der Betriebsrente der Anteil der Männer. Aktuell liegt die Verteilung bei 54:46 (Mann/Frau). Das ist für die Versicherer von Vorteil, da Männer im Schnitt kürzer leben. Experten fordern die Unternehmen daher auf, die Tarifkalkulation analog zur Verteilung des Kundenpotenzials durchzuführen.

Die Verfasser der Studie verweisen darauf, dass einige Versicherer bei der Umstellung auf Unisex-Tarife die Verteilung optimiert hätten. Dazu zählen sie etwa die Continentale, HDI sowie die Stuttgarter.