Keinen Anspruch auf Rente nach einem Arbeitsunfall, Zuschüsse für ein Behindertenfahrzeug möglich

Arbeitsunfälle ziehen keine Rente, sondern Rehabilitation nach sich

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
19. Mai 2010

Ein Arbeitsunfall, der eine Schwerbehinderung als Folge hat, führt nicht automatisch zu einer Rentenzahlung, denn es gibt auch die Möglichkeit, dass dementsprechende Zuschüsse geleistet werden, beispielsweise für ein Auto, das Behinderten gerecht ist, damit der Arbeitnehmer somit besser zu seiner Arbeitsstelle kommt und weiterhin beschäftigt ist, weil eine Rehabilitation wichtiger als Rente ist, wie auch das hessische Landessozialgericht entschied.

Bei dem vorliegenden Fall handelte es sich um 54-jährigen Elektroinstallateur, der einen Arbeitsunfall erlitten hatte und seitdem gehbehindert war. Deshalb könne er auch keine größere Strecken laufen und die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen und so wollte er eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

Doch Gutachter waren der Meinung, der 54-jährige Mann kann auch eine andere leichte Arbeit übernehmen und die Rentenversicherung hatte auch zugesichert später für ein behindertengerechtes Fahrzeug Zuschüsse zu gewähren. Auch für die Fahrt zu den einzelnen Bewerbungsgesprächen würden dem Mann die Taxikosten ersetzt werden. Sollte er aber keine neue Arbeitsstelle finden, so müsse er eben zuerst Arbeitslosengeld und danach Hartz IV beantragen.