Keinen Spezialisten zur Diagnose hinzugezogen - Klinik und Ärzte haften

Von Dörte Rösler
23. September 2013

Komplizierte Befunde müssen von einem Spezialisten abgeklärt werden. Wenn eine Klinik es versäumt, zur Begutachtung einer Computertomographie des Gehirns einen Neurologen hinzuziehen, kann sie für die Folgen haftbar gemacht werden. Das Oberlandesgericht Hamm erkannte darin einen Behandlungsfehler und bewilligte ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro.

CT-Auswertung sollte durch Facharzt erfolgen

Im konkreten Fall war eine bereits bekannte Patientin mit einer halbseitigen Lähmung in das Krankenhaus eingeliefert worden. Der behandelte Arzt ließ eine Computertomographie anfertigen, ohne jedoch einen Neurologen zum Befund zu befragen. So übersah er einen massiven Hirnstamminfarkt, der die Patienten bis zu ihrem Tod bewegungsunfähig machte.

Locked-in-Syndrom als Folge eines Behandlungsfehlers

Über 8 Monate lebte die Frau mit einem sogenannten Locked-in-Syndrom: ihre Sinne waren wach, aber sie konnte sich nicht bewegen. Lediglich die Augen erlaubten eine geringe Kommunikation.

Erfolgsversprechende Maßnahmen bei richtiger Diagnose möglich

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Mediziner nicht schnell und umfassend genug gehandelt haben, um der Patientin zu helfen. Für erfolgversprechende Maßnahmen bei einem Hirnstamminfarkt gibt es ein 12-Stunden-Fenster, dass durch die fehlende Begutachtung ungenutzt verstrichen sei. Das Schmerzensgeld erhält der Sohn und einzige Erbe der Frau.