Kinder beschädigen Fahrzeug auf Kindergartenparkplatz - Stadt muss zahlen

Von Marion Selzer
6. August 2012

Wie das Amtsgericht Koblenz entschieden hat, muss die Stadt für Schäden an Fahrzeugen aufkommen, die auf einem Kindergartenparkplatz von Kindern demoliert werden, wenn dies auf eine Aufsichtspflichtverletzung der Betreuerinnen zurückzuführen ist.

Im Fall ging es um ein Auto des Bitburger-Inhabers, das er auf dem Parkplatz einer Kindertagesstätte abgestellt hatte. Kinder der Einrichtung haben sich während des Aufenthalts draußen davongeschlichen und das Auto mit Steinen beworfen. Dabei entstand ein erheblicher Sachschaden am KFZ.

Der Geschädigte wollte von der Stadt seinen Schaden ersetzt bekommen. Die Richter gaben diesem Anspruch statt. Da es sich bei dem Kindergarten um eine städtische Einrichtung handelte, sei die Aufsichtspflichtverletzung der Betreuerin der Stadt zuzuschreiben.