Richtige Krankenversicherung für Babys

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
16. November 2010

Wer im Jahr 2010 ein Jahres-Bruttoeinkommen von über 49.950 Euro hat, der kann sich, wenn er auch vorher in drei aufeinander folgenden Jahren die sogenannte Versicherungspflichtgrenze überschritten hat, Privat krankenversichern lassen.

Wie jetzt auch die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt in Halle hinweist, kann somit auch ein neugeborenes Kind bei diesem Arbeitnehmer mitversichert werden, denn die gesetzliche Versicherung ist meist teurer. Der Antrag für die Aufnahme bei der Krankenkasse muss innerhalb von acht Wochen nach der Geburt erfolgen und wenn die Krankenkasse dies bestätigt hat, werden auch die seit der Geburt angefallenen Kosten rückwirkend erstattet.

Eine Gesundheitsprüfung des Kindes entfällt, wenn es bei der gleichen Versicherung wie das Elternteil angemeldet wird, was ja eigentlich immer der Fall ist. Übrigens gilt die Versicherungspflichtgrenze nicht für Selbstständige, Beamte und Freiberufler. Die Versicherungspflichtgrenze liegt immer höher als die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze, bei der bis zu dieser Höhe Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse ihren dementsprechenden Prozentsatz zu entrichten haben.