Kinder haben in Deutschland viele Rechte - aber manches sollte noch besser werden
Im internationalen Vergleich steht Deutschland sehr gut da, doch auch hier ist Luft nach oben
Die Vereinten Nationen haben bereits 1989 eine Konvention über Kinderrechte verabschiedet. Viele Länder folgen diesen Regelungen, und im internationalen Vergleich steht Deutschland sehr gut da.
Hierzulande müssen Kinder keinen Krieg oder Hunger erleiden, alle haben Zugang zu medizinischer Versorgung. Dennoch sollten die Rechte von Kindern weiter gestärkt werden. Experten fordern, entsprechende Paragrafen in das Grundgesetz aufzunehmen.
Bessere Bildung
Die meisten Drei- bis Sechsjährigen besuchen in Deutschland einen Kindergarten. Nach Expertenmeinung fehlen jedoch immer noch viele Plätze - und die Qualität der Betreuung sollte verbessert werden.
So seien die Bildungschancen immer noch zu sehr vom sozialen Status der Eltern abhängig. Diese Ungleichheiten ließen sich durch das Recht auf ganztägige Bildungsangebote reduzieren, von der Krippe bis zur Ganztagsschule.
Bessere Gesundheit
Kinder haben bereits Anspruch auf zahlreiche Vorsorgeuntersuchungen. Wollte man die UN-Konvention umsetzen, müsste jedoch das "Höchstmaß an Gesundheit" zum Maßstab für staatliche Leistungen werden.
Kinderärzte fordern deshalb seit langem, die Gesundheitsvorsorge und -förderung schon im Kindergarten zu etablieren. Konkrete Ziele: mehr Betreuer pro Gruppe, gesündere Ernährung. Auch die rund 65.000 Flüchtlingskinder sollten in dieses Programm integriert werden.
Mehr Mitbestimmung
- Wahlrecht ab 14
- Kinderparlamente
- Mitbestimmung in der Schule
Wer mit Kinderfreundlichkeit wirbt, sollte den Nachwuchs auch an wichtigen Entscheidungen beteiligen. Auf politischer Ebene könnten Kinderbeauftragte bei der Gesetzgebung sich für die Interessen der Kinder einsetzen. Die Politik tut sich allerdings noch schwer damit.
Mehr Schutz
Das Recht von Kindern auf gewaltfreie Erziehung ist in Deutschland gesetzlich festgeschrieben. Weltweit haben nur 35 Nationen vergleichbare Regelungen.
Seit das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten ist, sollen kommunale Netzwerke bei möglichen Misshandlungen frühzeitig eingreifen. In der Praxis ist die "Frühe Hilfe" jedoch finanziell und personell unterversorgt.
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