Kinder müssen im Haushalt mithelfen - aber nicht jede Arbeit ist zumutbar

Der Nachwuchs ist rechtlich verpflichtet, seinen Eltern im Haushalt und Geschäft zu Diensten zu sein

Von Dörte Rösler
18. Juni 2015

Die meisten Kinder helfen gern im Haushalt. Sie decken den Tisch, passen auf kleinere Geschwister auf oder mähen samstags den Rasen. Das entlastet nicht nur die Eltern, sondern bereitet auch den Nachwuchs auf ein eigenständiges Leben vor.

Was viele nicht wissen: gemäß Paragraf 1619 BGB sind Kinder sogar verpflichtet, ihren Eltern im Haushalt und Geschäft zu Diensten zu sein. Alle Arbeiten müssen sie aber nicht übernehmen.

BGB hilft bei der Erziehung

Paragraf 1619 des Bürgerlichen Gesetzbuches schreibt vor, dass Kinder ihren Kräften und ihrer Lebensstellung entsprechende Dienste für die Eltern leisten müssen. Das gilt sowohl für Haushalt und Garten als auch die Betreuung von Geschwistern. Wenn die Eltern ein Geschäft betreiben, muss der Nachwuchs auch hier mit anpacken.

Häufiger Fall: Mitarbeit in der Landwirtschaft oder Gastronomie.

Die Aufgaben müssen stimmen

Für jede Arbeit dürfen Eltern ihre Sprösslinge allerdings nicht einspannen. Das Kind muss der Aufgabe tatsächlich gewachsen sein - und die Schule darf darunter leiden. Für 14-Jährige nennt der Bundesgerichtshof (BGH) eine Stunde Mithilfe pro Tag als angemessen. In Ausnahmefällen kann es auch mehr sein.

Wenn die Eltern beide erkrankt sind, können sie etwa verlangen, dass der 17-jährige Sohn den Haushalt oder den landwirtschaftlichen Betrieb für ein paar Tage allein führt. Arbeit während der Schulzeit ist allerdings generell verboten.

Aufteilung gemeinsam festlegen

Um die Aufgaben fair zu verteilen, setzen sich die Eltern sich am besten mit ihren Kindern zusammen und erstellen eine Liste mit allen anfallenden Arbeiten. Psychologen empfehlen dabei folgende Aufteilung: Zwei Drittel der Arbeit sollte von den Eltern erledigt werden, den Rest übernehmen die Kinder.

Eine Entlohnung dürfen sie dafür übrigens nicht verlangen. Der Gesetzgeber betrachtet die Mithilfe als Ausgleich für die Unterhaltsleitungen der Eltern.

Was können Kinder übernehmen?

Welche Aufgaben ein Kind übernehmen kann, hängt ganz von seiner persönlichen Entwicklung ab. Eltern sollten ihren Nachwuchs deshalb genau beobachten. Wenn die Mutter als 12-Jährige schon auf vier kleine Geschwister aufgepasst hat, heißt das nicht, dass die Tochter in gleichen Alter auch schon dazu in der Lage ist. Kinder wiederum sollte offen sagen, wenn sie sich überfordert fühlen.

Beim Einkaufen sollten bedenken, dass minderjährige Kinder nicht voll geschäftsfähig sind. Kleinere Besorgungen können schon Grundschüler machen. Wein und Bier dürfen Kinder aber nicht einkaufen. Auch den Alkoholausschank bei der Familienfeier dürfen Minderjährige verweigern.

Was tun bei Konflikten?

Sollte der Nachwuchs die Mithilfe verweigern, dürfen Eltern laut Gesetz zu "Zuchtmitteln" greifen. Wer seinen Erziehungsauftrag ernst nimmt, wird Konflikte aber durch Kompromisse lösen.

Beispiel: Wenn der Sohn den Rasen erst nach dem Wochenende mähen möchte, weil er für die Schule lernen muss, darf er die Arbeit verschieben. Auf die Party am Samstagabend oder das Kicken mit Freunden muss er dann aber verzichten.