Kinderlärm - wie viel Krach und Toben müssen Nachbarn dulden?

Von Dörte Rösler
29. Juli 2014

Wer spielende Kinder als Belästigung empfindet, hat vor deutschen Gerichten wenig Chancen. Der Gesetzgeber stuft Kinderlärm eindeutig anders ein als Krach von Baustellen oder Autos. Die Dezibel zählen also nicht. Gewisse Grenzen sollten Kinder beim Toben und Lärmen jedoch einhalten - vor allem, wenn sie älter werden.

Spielplatz Wohnung?

Ob Küche oder Flur, kleine Kinder dürfen ihren Bewegungsdrang überall ausleben. Wenn die Nachbarskinder mit dem Bobbycar über das Laminat rutschen, können andere Mieter dagegen wenig tun. Auch laut johlendes Fangenspielen rund um den Wohnzimmertisch ist erlaubt. Nachbarn können Eltern lediglich an die allgemein gültigen Ruhezeiten von 22.00 Uhr abends bis 6.00 Uhr morgens hinweisen.

Babygeschrei in der Nacht?

Schreien ist bei Babys eine natürliche Lebensäußerung. Wenn Nachbarn den Eindruck haben, dass die Eltern sich nicht um ihr schreiendes Kind kümmern, dürfen sie sich jedoch beschweren. Die Betreuungsperson muss zumindest versuchen, das Kind zu beruhigen.

Unnötiges Gröhlen?

Kleine Kinder sind sich ihres Geräuschpegels nicht bewusst. Mindestens bis zum Alter von drei Jahren dürfen sie deshalb ohne Dezibelgrenzen toben. Je älter der Nachwuchs wird, desto mehr Einsicht und Rücksichtnahme können Nachbarn jedoch erwarten. Gegen Zehnjährige, die in der Wohnung gröhlend Fußball spielen, dürfen sie einschreiten.

Spielen im Hof und Garten?

Meist regelt bereits die Hausordnung, wie Hof und Garten genutzt werden können. Bieten sich Flächen zum Spielen an, dürfen Kinder sich dort auch frei bewegen. Blumenbeete oder Parkplätze sind dazu allerdings weniger geeignet.