Kinderschänder aus Bremerhaven darf an seinen Arbeitsplatz zurückkehren - Kollegen streiken

Von Melanie Ruch
26. Juni 2013

Ein 37-jähriger Hafenarbeiter aus Bremerhaven wurde Ende 2012 vom Landgericht Bremen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt, weil er seine zehnjährige Stieftochter über Monate hinweg sexuell missbraucht hat. Mittlerweile hat der 37-Jährige wegen guter Führung sogar zwölf Stunden am Tag Freigang und darf die Wochenenden komplett Zuhause verbringen.

Die Klage auf Wiedereinstellung bei seinem alten Arbeitgeber Eurogate hat der Mann gewonnen und so darf er nun wieder an seinem ehemaligen Arbeitsplatz anfangen, allerdings sehr zum Leidwesen seiner Kollegen. Die meisten der Angestellten wollen nicht mit einem Kinderschänder zusammenarbeiten und so haben insgesamt 300 Angestellte ihre Arbeit niedergelegt.

Eurogate hat nun Berufung gegen die Wiedereinstellung eingelegt, da die Firma weitere solcher Großstreiks nicht verkraften könnte.