Kindesmissbrauch als schwere Straftat: BGH will mehr Sicherheitsverwahrung

Von Nicole Freialdenhoven
21. Februar 2013

Erwachsene, die Kinder missbrauchen, sollen häufiger mit Sicherheitsverwahrung bestraft werden, auch wenn keine direkte Gewalt ausgeübt wurde. Dies entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, der damit das Urteil des Landgerichtes München aufhob.

Im konkreten Fall ging es um einen mehrfach wegen sexuellen Missbrauchs verurteilten Mann. Das Landgericht hatte entschieden, dass der Mann nach Ablauf seiner Haftstrafe auf freien Fuß gesetzt werden konnte, da die noch von ihm zu erwartenden Straftaten nicht schwerwiegend genug seien um ihn wegzusperren. Er hatte Kinder mehrfach gewaltlos überredet, sein Geschlechtsteil anzufassen.

Der BGH war mit dieser Beurteilung nicht einverstanden. Auch wenn keine aggressive Gewalt im Spiel gewesen sei, hätte der Mann immer wieder Situationen herbeigeführt, in denen die Kinder ihm hilflos ausgeliefert waren. Im konkret behandelten Fall, hatte er ein vierjähriges Mädchen überredet, mit ihm in seinem Schlauchboot auf einen See hinauszufahren. Die besorgte Mutter schwamm den beiden jedoch hinterher und ertappte den Täter auf frischer Tat. Dazu kam, dass der Mann seit 1976 immer wieder wegen sexuellen Missbrauchs angeklagt und zu mehreren Haftstraften verurteilt worden war, so dass eine Besserung seines Verhaltens nicht mehr zu erwarten sei.