Kleine Lebensmittelkunde: Warum Kartoffeln und Tomaten nicht in die Gefriertruhe dürfen

Von Nicole Freialdenhoven
2. August 2013

Der von der Grillparty übriggebliebene Tomatensalat gehört ebenso wenig in die Gefriertruhe wie die Äpfel, die als 5 Kilo-Tüte im Supermarkt ein absolutes Schnäppchen waren. Alle Obstsorten und wasserhaltigen Gemüsesorten (zu denen neben Tomaten beispielsweise auch Gurken gehören) werden nach dem Auftauen nämlich matschig. Dies liegt daran, dass sich beim Einfrieren Eiskristalle bilden, die die Zellwände des Gemüses zerstechen, so dass das Wasser austreten kann.

Auch Kartoffeln sind von diesem Phänomen betroffen und gehören weder roh noch gekocht in die Gefriertruhe. Sie verändern nicht nur ihre Konsistenz, sondern verlieren zudem noch ihren Geschmack oder schmecken leicht süßlich, weil sich die Stärke in Zucker verwandelt. Auch wasserhaltiger Frischkäse, Milch und Sahne haben in der Gefriertruhe nichts zu suchen. Nur Schnitt- und Weichkäse können eingefroren werden.

Wer Fisch einfriert, sollte darauf achten, dass er nicht zulange in der Truhe liegt, denn sonst beginnt er ausgesprochen intensiv zu riechen. Fisch mit hohem Fettanteil wie Forelle oder Lachs werden zudem ranzig. Fisch sollte daher maximal vier Monate eingefroren bleiben, Fischstäbchen maximal ein Jahr. Auch Hackfleisch oder Würstchen sollten nur maximal drei Monate verwahrt werden - ist der Sommer vorbei, sollten die Grillwürste entsorgt und nicht bis zum nächsten Jahr aufbewahrt werden.