Kleinwüchsigkeit im Krankenhaus nicht erkannt: Patientin erhält 40.000 Euro Schmerzensgeld
Eine kleinwüchsige Patientin aus Syrien erhält nun ein Schmerzensgeld von 40.000 Euro, weil ein Arzt einer Klinik nicht merkte, dass seine damals achtjährige Patientin unter Kleinwüchsigkeit litt. Wäre sie damals behandelt worden, hätte sie 1,56 Meter erreichen können, anstatt nur 1,44 m.
Die Patientin war damals vom Kinderarzt in ein Krankenhaus im Landgerichtsbezirk Osnabrück überwiesen worden. Da ihre Familie Asylbewerber waren, verteidigte sich die Klinik mit dem Argument, dass größere Untersuchungen aus Gründen des Asylbewerbergesetzes damals nicht abrechnungsfähig gewesen wären.
Doch das Gericht war der Meinung, dass eine Diagnose allein aus den bereits erhobenen Befunden möglich gewesen sei. Außerdem sei der Vater über Therapien nicht aufgeklärt worden und auch nicht über die Möglichkeit, solche eventuell privat zu zahlen. Deshalb sah das Gericht einen Behandlungsfehler als gegeben an.