Knopf und Schild im Ohr reichen nicht aus - Steiff bekommt keinen Markenschutz

Von Melanie Ruch
24. Januar 2014

Seit 1904 fertigt und verkauft die Firma Steiff ihre berühmten Stofftiere mit dem Knopf und dem Schildchen im Ohr. Erst vor vier Jahren kam die Traditionsfirma auf die Idee sich markenrechtlich schützen zu lassen und beantragte europaweiten Markenschutz.

Doch den kann das Gericht der Europäischen Union dem Unternehmen nicht gewähren, wie nun geurteilt wurde. Der Knopf und das Schild im Ohr würden nicht ausreichen, um den Kunden erkenntlich zu machen, dass es sich um ein Stofftier der Marke Steiff und nicht um das einer anderen Marke handle.

Regelung bei Anmeldemarken

Schließlich seien Knöpfe und Schildchen auch Bestandteil von Stofftieren zahlreicher anderer Hersteller, so die Begründung. Die Anmeldemarken müssten sich deutlicher von der Norm der Branche abheben und dürften nicht mit dem Erscheinungsbild der Produkte verschwimmen, heißt es.