Koalition plant bezahlte Pflegezeit - zehn Tage zur Unterstützung von Angehörigen

Pflege von Angehörigen soll in Zukunft für Berufstätige erleichtert werden

Von Dörte Rösler
14. Oktober 2014

Wer kurzfristig für die Pflege von Angehörigen sorgen muss, soll eine bezahlte Auszeit nehmen können. Nach den Plänen der Koalition stehen jedem Arbeitnehmer ab Januar 2015 zehn Tage bezahlte Pflegezeit zu.

Bereits jetzt haben Beschäftigte einen Anspruch auf zehntägige Freistellung, um in Notfällen die Pflege zu organisieren. Künftig können sie für diese Zeit ein sogenanntes Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Höhe: 67 Prozent des Einkommens. Die Finanzierung wird von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen.

Bessere Möglichkeiten zur Pflege von Angehörigen

Um Familien besser zu unterstützen, ist außerdem ein Rechtsanspruch auf unbezahlte Freistellung geplant. Wer Angehörige nach Unfall oder Schlaganfall betreut, soll bis zu sechs Monate dem Job fernbleiben dürfen.

Das gilt ebenfalls für die Pflege von Schwerkranken oder Angehörigen in einem Hospiz. Ausnahme: Betriebe mit weniger als 15 Mitarbeitern dürfen die Auszeit verweigern.