Köln: Sex-Steuer ist rechtswirksam
In Köln rührt sich seit der Einführung der "Sex-Steuer" im Jahr 2004 ein gewaltiger Widerstand. Das Verwaltungsgericht hat sich nun mit den insgesamt vier Klagen gegen diesen Teil der Steuersatzung befasst.
Die Steuerpraxis der Stadt Köln wurde zu großen Teilen bestätigt. Demnach müssen Prostituierte seit 2004 eine Pauschale von sechs Euro pro Arbeitstag zahlen. Allerdings ist eine generelle Pauschale von 150 Euro pro Monat nicht zulässig. Für Bordelle mit Eintritt gilt eine Steuer von 0,30 Euro/qm Fläche.
Pro Jahr verdient die Stadt Köln etwa 800.000 Euro mit der "Sex-Steuer".