Körperlich und geistig beeinträchtigte Menschen arbeiten selten zusammen mit gesunden Kollegen
Das Antidiskriminierungsgesetz soll gewährleisten, dass es zur Gleichberechtigung im Job kommt. Das gilt sowohl bei der Frage nach Geschlecht oder Religion, als auch bei Behinderungen. Selbst wer schwer körperlich oder geistig beeinträchtigt ist, kann in unserer Gesellschaft einen passenden Arbeitsplatz finden.
Eine aktuelle Umfrage ergab nun aber, dass das Ausführen einer Arbeit noch lange nicht heißt, dass man auch in Kontakt zu nichtbehinderten Kollegen kommt. Offenbar trennt sich hier noch immer der Arbeitsplatz.
Knapp 2.000 Menschen wurden befragt, wie viel Kontakt sie zu behinderten Kollegen hätten. Dabei kam heraus, dass nur 13 Prozent regelmäßig mit beeinträchtigten Menschen den Arbeitplatz teilen. 11,7 Prozent hatten zumindest häufig Kunden oder Patienten mit Einschränkungen.
Dies ist eine schlechte Quote, wenn man bedenkt, dass laut Gesetz von allen Arbeitsplätzen einer Firma über 20 Mann mindestens fünf Prozent an diese Gruppe gehen soll.