Kollision mit rollendem Einkaufswagen kein Verkehrsunfall

Bei einem Zusammenstoß zwischen Einkaufswagen und Kraftfahrzeug muss die Versicherung nicht zahlen

Von Ingo Krüger
9. Februar 2015

Auf dem Parkplatz von Supermärkten herrscht gerade an Wochenenden Hochbetrieb. Unfälle sind keine Seltenheit. Doch Kollisionen gibt es nicht nur zwischen Autos. Es kann auch schon mal passieren, dass die Karosserie eines Fahrzeugs unliebsame Bekanntschaft mit einem Einkaufswagen macht.

Dann handelt es sich aber nicht um einen Verkehrsunfall. Für einen Schaden muss daher nicht die Kfz-Versicherung, sondern der Verursacher des Unglücks aufkommen. Das hat jetzt das Amtsgericht München entschieden (Az.: 343 C 28512/12).

Kein Unfall bei Betrieb des Kraftfahrzeugs

Im konkreten Fall rollte auf dem Parkplatz einer Supermarktfiliale im Landkreis Starnberg (Bayern) ein Einkaufswagen gegen einen geparkten Kastenwagen. Die Geschädigte verlangte nun, den Schaden von 1638,43 Euro von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers ersetzt zu bekommen.

Das Gericht lehnte dies ab, da es sich nicht um einen Unfall bei Betrieb eines Kraftfahrzeugs gehandelt habe. Daher müsse der Schadensverursacher die Reparaturkosten in Höhe von 1519,91 Euro selbst tragen.