Komplette Aufklärung der Risiken vor einer Operation
Vor einer Operation muss ein Patient über alle möglichen Risiken aufgeklärt werden, auch wenn sie noch so unwahrscheinlich sind, wie ein Urteil vom Kölner Oberlandesgerichts zeigte. Bei dem vorliegenden Fall konnte das Gericht keinen Behandlungsfehler feststellen, aber die Patientin wurde nicht vollständig über alle Risiken bei der Operation informiert, denn der vorhandene Aufklärungsbogen im Krankenhaus hatte keinerlei Hinweise enthalten.
Bei der Patientin wurde eine Ausschabung der Gebärmutter gemacht, und es stellte sich danach eine Narbenbildung in der Gebärmutter ein, das sogenannte Ashermann-Syndrom, wobei sich die Gebärmutter verschließen kann, so dass die Frau unfruchtbar wurde. Das Gericht gab der Klage der Patientin Recht und der Arzt und die Klinik müssen 40.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Das Ashermann-Syndrom führt nur selten zu einer Unfruchtbarkeit (unter 1%), aber die Klinik und der Arzt hätten darauf hinweisen müssen.