Kompromiss bei Neuregelung von Versicherungsreserven

Von Max Staender
28. Februar 2013

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat bezüglich des SEPA-Begleitgesetzes einen Kompromiss erzielt, sodass die vorhergesehene Neuregelung zu den Versicherungsreserven hinfällig ist.

Demnach müssen die Verbraucher nicht wie anfangs befürchtet bei aktuell auslaufenden oder gekündigten Versicherungsverträgen mit finanziellen Einbußen rechnen. Um einen besseren Ausgleich zwischen den Alt- und Neukunden herzustellen, soll die Regierung in Kürze mit einer Verordnung die freien Rückstellungen der Versicherer neu regeln, wobei die Länder hierbei auch ein Mitspracherecht erhalten werden.

Mit den neuen Gesetzen des Vermittlungsausschusses sollen sich Bundestag und Bundesrat noch in dieser Woche befassen, sodass die Empfehlungen schon in Kürze bestätigt werden können.