Kopftuchverbot im Fitnessstudio wird vom Landgericht Bremen bestätigt
Nachdem ein Fitnessstudio einer Frau das Tragen ihres Kopftuches im Studio verboten hatte, zog diese vor das Amtsgericht Bremen und klagte aufgrund von Diskriminierung gegen die Betreiberin des Sportstudios. Da ihr Vertrag das Tragen von Schmuck sowie Kopfbedeckungen im Fitnessstudio untersagt, wurde der Kontrakt mit der Kundin kurzerhand gekündigt.
Nachdem das Amtsgericht die Klage bereits im letzten Jahr abwies, wurde diese Entscheidung nun vom Bremer Landgericht bestätigt, da ein Kopftuch im Fitnessstudio schließlich keinen religiösen Hintergrund habe.