Kosten für den Gutachter: Bankkunden müssen Wertermittlung bei Immobilienkrediten nicht zahlen

Von Ingo Krüger
29. August 2014

Viele Banken und Bausparkassen, die Immobilien finanzieren, lassen sich die Kosten der erforderlichen Schätzung des Objektwerts vom Kunden bezahlen. Und das obgleich Gerichte diesen Vorgang als rechtswidrig eingestuft haben.

Bis 2007 war die Erstellung eines Wertermittlungsgutachtens bei einem solchen Kredit durch einen Gutachter obligatorisch. Doch als erstes Gericht hat das Landgericht (LG) Stuttgart sogenannte "Schätzkosten", "Wertermittlungsgebühren" oder "Kosten für die Objektbesichtigung" als unzulässig erklärt (Az.: 20 O 9/07). Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte diese Entscheidung (Az.: I U 17/09).

Unrechtmäßig gezahltes Geld schnellstmöglich zurückfordern

Dennoch versuchen einige Kreditinstitute, diese Kosten (0,5 Prozent der Darlehenssumme) auf ihre Kunden zu übertragen. Sie schließen einen separaten Geschäftsbesorgungsvertrag zur Beauftragung eines mehrere hundert Euro teuren Wertgutachtens ab. Damit nutzen sie eine rechtliche Grauzone aus.

Verbraucherschützer raten Kreditnehmern, die in den letzten Jahren mehrere Hundert bis einige tausend Euro für ein Wertgutachten bezahlt haben, das Geld zurückzuverlangen. Die Verjährungsfrist beträgt nach Kenntnisnahme drei Jahre, ansonsten zehn Jahre.