Kosten für eine Adoption sind steuerlich keine außergewöhliche Belastungen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
8. Februar 2012

Wenn ein Ehepaar ein Kind adoptieren will, so kann es die Kosten für die Adoption nicht bei der Einkommenssteuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Dies hat jetzt das Finanzgericht Baden-Württemberg in Stuttgart entschieden.

Aber im letzten Jahr hatte der Bundesfinanzhofs (BFH) eine Änderung in der Rechtsprechung bewirkt, so dass Kosten für eine künstliche Befruchtung bei Ehepaaren als Heilbehandlung steuerlich geltend gemacht werden können.

Aufgrund dieser Änderung wollte nun auch das Ehepaar die Kosten für die Adoption wegen der Gleichstellung, denn auch sie konnten aus medizinischen Gründen keine Kinder bekommen, ebenfalls steuerlich absetzen. Aber die Richter beim Finanzgericht (FH) sahen dies anders und lehnten die Klage ab. Nun muss der Fall eventuell vor den Bundesfinanzhof (BFH) verhandelt werden.