Kosten für Operation einer Magenverkleinerung müssen Krankenkassen in bestimmten Fällen bezahlen
Oftmals hilft bei einer Fettleibigkeit (Adipositas) nur noch eine Operation, wobei dann der Magen verkleinert wird. Normalerweise muss der betroffene Patient eine solche Operation selber bezahlen, doch in Ausnahmefällen müssen auch die gesetzlichen Krankenkassen diese Kosten übernehmen, wie das Landessozialgericht (LSG) in Rheinland-Pfalz urteilte. Diese Ausnahmen gelten beispielsweise wenn alle konservativen Maßnahmen wie Diäten und Bewegungstherapie nicht mehr helfen. Bei einem Fall litt eine Frau unter einer Adipositas, wobei die 165, Meter große Frau 173 Kilogramm auf die Waage brachte, woraus sich ein Body-Mass-Index (BMI) von 63,5 ergab. Nachdem also mehrere Versuche, so auch eine Kombination zwischen Sport und Diäten, gescheitert waren, haben Ärzte zu der Operation geraten.
Auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) hatte dieser Operation zugestimmt. Normalerweise übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nicht die Kosten für eine Operation an voll funktionsfähigen Organen. So ging also nach der Operation der Streit wegen der Kostenübernahme los, so dass der Fall vor das Landessozialgericht kam, doch wird letzten Endes noch das Bundessozialgericht darüber entscheiden müssen, denn die Kasse hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Übrigens für die Berechnung des BMI wird das Gewicht in Kilogramm durch das Quadrat der Körpergröße dividiert. Bei einer Körpergröße von 1,60 Metern und einem Gewicht von 60 Kilogramm ergibt sich somit ein BMI von 23,4, was dem Normalgewicht entspricht.
Bis zu einem Wert von 30 handelt es sich um Übergewicht, danach beginnt die Fettleibigkeit. Aber der "ideale" BMI (Normalgewicht) kann auch mit dem Alter etwas höher liegen.