Kosten fürs eigene Ferienhaus von der Steuer absetzen
Steuerliche Regelung fällt je nach Verwendungsabsicht einer Ferienimmobilie unterschiedlich aus
Eine Ferienimmobilie ist doch schon eine runde Sache, besonders wenn man sie auch selbst nutzen kann. Das denken sich momentan immer mehr Besitzer, wenn sie ihren Urlaub in das eigene Ferienhaus verlegen. Anfangs bedeutet so eine Immobilie natürlich eine finanzielle Investition, aber das kann sich auch schnell wieder rentieren. Besonders dann, wenn man sie zwischenzeitlich an andere Leute vermietet und Einnahmen erzielt.
Steuerentlastung bei höheren Ausgaben
Die Einnahmen kontrolliert der Staat natürlich, aber zieht auch die Unkosten in Betracht und spricht sich für eine Steuerentlastung aus, insofern die Ausgaben die Einnahmen übersteigen. Das kann man noch leichter erreichen, wenn man mit dem Gewinn weitere Maßnahmen ergreift den zukünftigen Gewinn weiter zu erhöhen oder zu gewährleisten. Dann werden die Kosten der Ausbaumaßnahmen von den Einkünften abgezogen. Man nennt diese Kosten auch Werbungskosten.
Nutzung der Immobilie als reine Einnahmequelle
Als Vermieter eines solchen Hauses bieten sich folgende Optionen: Zum Einen kann man das Haus als Einnahmequelle sehen und keinen eigenen Gebrauch davon machen. Wird festgestellt, dass das Haus 75% der ortsüblichen Tage vermietet war, fällt es leicht den Werbungskostenabzug dem Finanzamt zu erklären.
Etwas schwieriger wird es, wenn das Haus längere Zeit unbewohnt ist, da sich dann das Finanzamt meldet und eine Überschussprognose anfordert. Darin wägt man die Einnahmen und Ausgaben der zukünftigen 30 Jahre ab und beweist, dass man vorhat einen Gewinn zu verbuchen.
Kann man beweisen, dass das Haus zu der unbewohnten Zeit aus irgendwelchen Gründen nicht bewohnbar war, sei es durch Renovierungsarbeiten, kann man um diese Überschussprognose herumkommen. Es fällt leichter die reine Vermietungsabsicht klarzustellen, wenn man z.B. einen Reiseveranstalter mit der Vermietung des Hauses beauftragt und die eigene Nutzung im Vorhinein formal ausschließt oder gar selbst schon in der Nähe des Ortes wohnt.
Anfallende Kosten bei Eigennutzung oder Vermietung an Verwandte
Benutzt man das Ferienhaus auch selbst, muss man definitiv mit einer Überschussprognose rechnen. Die entstehenden Kosten werden nur teilweise berücksichtigt. Dafür wird die Zeit, wo das Haus scheinbar ungenutzt war, der privaten Nutzung zugeschrieben.
Es besteht auch die Möglichkeit das Haus an Verwandte zu vermieten, insofern man ihnen kein Sonderangebot macht. Schlussendlich kann man an den Werbungskosten, anfallenden Gebühren, Nebenkosten, Kreditzinsen oder Abschreibungen bezüglich der Immobilie mitsamt Inhalt, sparen.
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Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrecht/Sponsoring-vom-Fiskus-article1047066.html Abgerufen am 20. Juli 2010